Wie gründe ich einen Verein?
Die kurze Antwort
Für einen eingetragenen Verein brauchst du mindestens sieben Mitglieder, eine Satzung und einen gewählten Vorstand. Der Vorstand meldet den Verein über einen Notar beim Amtsgericht an. Die Gemeinnützigkeit läuft getrennt davon über das Finanzamt.
Schritt für Schritt
- Mitstreiter finden: Die Eintragung soll erst ab sieben Mitgliedern erfolgen.
- Satzung schreiben: Sie muss Zweck, Name und Sitz nennen und dass der Verein eingetragen werden soll. Sie soll außerdem Ein- und Austritt, Beiträge, Vorstand und Mitgliederversammlung regeln.
- Gründungsversammlung abhalten: Satzung beschließen, Vorstand wählen, Protokoll führen. Mindestens sieben Mitglieder unterschreiben die Satzung, die auch das Datum der Gründung nennt.
- Beim Notar anmelden: Die Anmeldung ist eine öffentlich beglaubigte Erklärung, auch per Video möglich. Ein Notar beglaubigt die Unterschrift. Vorher nach den Kosten fragen.
- Eintragung abwarten: Durch die Eintragung beim Amtsgericht wird der Verein rechtsfähig und führt den Zusatz e. V.
Gemeinnützigkeit
- Anerkannte Zwecke sind unter anderem Kunst und Kultur, Heimatpflege, Brauchtum und bürgerschaftliches Engagement.
- Vorsicht bei der Wortwahl: Bestrebungen, die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind, nimmt § 52 ausdrücklich von der Förderung des demokratischen Staatswesens aus. Wenn es dir um Feste oder Treffpunkte geht, beschreib das auch so. Im Einzelfall entscheidet das Finanzamt.
- Mustersatzung: Die Satzung muss die Festlegungen aus Anlage 1 der Abgabenordnung enthalten. Lass den Entwurf vor der Gründung vom Finanzamt ansehen, das spart spätere Änderungen beim Notar.
- Feststellung: Das Finanzamt stellt auf Antrag fest, dass die Satzung die Voraussetzungen erfüllt.
- Einnahmen: Bis 50.000 Euro Jahreseinnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben fällt keine Körperschaft- und Gewerbesteuer an. Das gilt für gemeinnützige Vereine und zählt die Umsatzsteuer mit.
Pauschalen und Haftung 2026
- Übungsleiterpauschale: 3.300 Euro im Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG), zum Beispiel für Trainer oder Chorleiter.
- Ehrenamtspauschale: 960 Euro im Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26a EStG). Für dieselbe Tätigkeit lässt sie sich nicht mit der Übungsleiterpauschale kombinieren. Beide gelten nur für nebenberufliche Tätigkeit für begünstigte Zwecke und Träger.
- Haftung des Vorstands: Der Verein haftet für Schäden, die der Vorstand Dritten zufügt. Wer unentgeltlich oder für höchstens 3.300 Euro im Jahr arbeitet, haftet dem Verein und den Mitgliedern nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Stand: 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Gesetze ändern sich und unterscheiden sich je nach Bundesland. Verbindlich ist, was deine Behörde sagt. Hast du einen Fehler gefunden? Schreib an info@deutschland-findet-wieder-statt.de.
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