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Ratgeber

Die Kneipe im Ort macht zu: Was kann man tun?

Die kurze Antwort

Sprich früh mit dem Wirt und dem Eigentümer, solange es noch etwas zu übernehmen gibt. Sucht einen neuen Pächter oder schließt euch zusammen: Mehrere Orte haben ihre Kneipe als Bürgergenossenschaft zurückgeholt. Ob du eine Gaststättenerlaubnis oder nur eine Anzeige brauchst, hängt vom Bundesland ab.

So gehst du vor

  1. Lage klären: Warum schließt die Kneipe? Fehlt ein Nachfolger, rechnet sie sich nicht, steht das Haus zum Verkauf? Davon hängt alles Weitere ab.
  2. Mitstreiter zeigen: Trag ein, dass die Kneipe fehlt, und frag im Ort, wer mitmacht und was er einbringen kann.
  3. Modell wählen: neuer Pächter, Bürgergenossenschaft oder Verein, der an einzelnen Tagen öffnet.
  4. Rechnen: Miete, Personal, Getränke, Umbau. Die Räume müssen außerdem die Anforderungen erfüllen.
  5. Zum Ordnungsamt gehen: Erlaubnis oder Anzeige klären, bevor du Verträge unterschreibst.

Beispiele

  • Wölsauerhammer bei Marktredwitz: Die „Hammerner Dorfkneipe“ eG wurde im März 2023 gegründet und hatte im Februar 2024 rund 120 Genossen.
  • Darup im Münsterland: Eine Bürgergenossenschaft kaufte den Landgasthof, der im März 2023 mit einem Pächter wieder öffnete.
  • Hamburg-Harburg: Auch in der Stadt geht es, „Zur stumpfen Ecke“ eG öffnete im Februar 2022 wieder.

Mehr zu den Rechtsformen steht im Dorfladen-Ratgeber und in der Anleitung Verein gründen.

Erlaubnis oder Anzeige?

  • Bundesgesetz: Wer ein Gaststättengewerbe betreibt, braucht eine Erlaubnis, sie kann auch nichtrechtsfähigen Vereinen erteilt werden. Versagungsgründe sind unter anderem mangelnde Zuverlässigkeit und ungeeignete Räume.
  • Länder: Mehrere Länder haben eigene Gesetze. In Baden-Württemberg gilt seit 2026 eine Anzeige, in der Regel sechs Wochen vor Beginn. In Brandenburg sind es vier Wochen, bei Alkohol kommt eine Zuverlässigkeitsprüfung dazu. Für dein Land fragst du beim Ordnungsamt.

Was die Zahlen zeigen

Die Umsatzsteuerstatistik zählte 2010 noch 35.638 Schankwirtschaften und 2024 noch 21.822, das sind rund 39 % weniger. Die Zahlen stammen vom Statistischen Bundesamt in der Wiedergabe des DEHOGA. Gezählt werden nur Unternehmen über einer Umsatzgrenze, die 2020 angehoben wurde, und die Corona-Jahre wirken mit. Seit dem Tief 2021 mit 19.201 steigt die Zahl wieder. Die Statistik zeigt Unternehmen in ganz Deutschland, nicht einzelne Dörfer.

Stand: 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Gesetze ändern sich und unterscheiden sich je nach Bundesland. Verbindlich ist, was deine Behörde sagt. Hast du einen Fehler gefunden? Schreib an info@deutschland-findet-wieder-statt.de.

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