Wie organisiere ich ein Dorffest oder eine Kirmes?
Die kurze Antwort
Geh früh zum Ordnungsamt und frag nach Ausschank, Straße oder Platz, Sperrzeit und Lärm. Melde die Musik vorher bei der GEMA an, kläre den Umgang mit Lebensmitteln und frag deine Versicherung, ob das Fest abgedeckt ist. Fristen und Gebühren hängen von Bundesland und Gemeinde ab.
Deine Liste
- Ausschank: Für Alkohol brauchst du meist eine vorübergehende Gestattung. Nur alkoholfreie Getränke, Kostproben und zubereitete Speisen sind nach dem Bundesgesetz erlaubnisfrei. Einige Länder haben eigene Gesetze: In Baden-Württemberg und Brandenburg genügt eine Anzeige, in der Regel zwei Wochen vorher.
- Straße: Wird der Verkehr eingeschränkt, brauchst du eine Erlaubnis nach § 29 StVO. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde.
- Platz und Stände: Für Aufbauten auf öffentlichen Flächen brauchst du meist eine Sondernutzungserlaubnis. Regeln und Gebühren stehen im Landesrecht und in der Satzung deiner Gemeinde.
- Musik: Melde sie vor dem Fest bei der GEMA an. Für Dorffeste im Freien ohne Eintritt gilt Tarif U-ST, für Musik vom Tonträger Tarif M-V. Den Preis nennt der GEMA-Rechner. Bei Livemusik reichst du die Titelliste binnen sechs Wochen ein. In Hessen gibt es eine Sonderregel für gemeinnützige Vereine.
- Essen: Die Bescheinigung des Gesundheitsamts brauchen laut § 43 Infektionsschutzgesetz Menschen, die gewerbsmäßig mit bestimmten Lebensmitteln arbeiten. Freising und Stuttgart geben Ehrenamtlichen bei Vereinsfesten ein Merkblatt statt einer Belehrung, Stuttgart nur bis drei Einsatztage im Jahr. Frag dein Gesundheitsamt, wie es bei dir läuft.
- Haftung: Wer fahrlässig Menschen oder Eigentum schädigt, haftet. Sichere Aufbauten, Wege und Kabel ab. Eine allgemeine Versicherungspflicht haben wir nicht gefunden, die Behörde kann aber Auflagen machen. Eine Veranstalter-Haftpflicht ist sehr zu empfehlen.
- Sperrzeit und Nachtruhe: Das ist Landesrecht, die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. In Rheinland-Pfalz beginnt die Sperrzeit für Volksfeste und Jahrmärkte um 22 Uhr, sie kann verkürzt oder aufgehoben werden. Auch für die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr sind Ausnahmen möglich. Ob dein Fest als Volksfest zählt, klärt das Ordnungsamt.
Vom Ort abhängig
Antragsfristen, Gebühren, Lärmauflagen, Sicherheitskonzept und die Abnahme von Zelten und Bühnen legt deine Behörde fest. Frag beim ersten Gespräch danach. Je früher, desto besser.
Finde Mitstreiter
Ein Fest stemmt niemand allein. Trag dein Fest als Aufruf ein oder gründe eine Gruppe für deinen Ort. Wenn du dauerhaft planst, lohnt sich ein Verein.
Stand: 3. November 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Gesetze ändern sich und unterscheiden sich je nach Bundesland. Verbindlich ist, was deine Behörde sagt. Hast du einen Fehler gefunden? Schreib an info@deutschland-findet-wieder-statt.de.
Fehlt das auch bei dir?
Trag es ein. Kostenlos, und andere aus deinem Ort können sich anschließen.
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